Ab dem 1. Januar 2027 tritt mit IFRS 18 ein neuer internationaler Rechnungslegungsstandard in Kraft, der tiefgreifende Veränderungen für Unternehmen mit sich bringt, die nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) bilanzieren. IFRS 18 ersetzt den bisherigen Standard IAS 1 und verfolgt klare Ziele: die Vergleichbarkeit von Abschlüssen zu verbessern, unternehmensspezifische Unklarheiten zu beseitigen und die Darstellung von Informationen im Abschluss deutlich zu strukturieren.
In diesem Beitrag erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Neuerungen – und erfahren, wie Sie Ihr Unternehmen optimal auf IFRS 18 vorbereiten.
IFRS 18 ist ein neuer Rechnungslegungsstandard, der von der International Accounting Standards Board (IASB) entwickelt wurde. Er bildet die neue Grundlage für die Darstellung der finanziellen Leistung eines Unternehmens und ersetzt den bisherigen Standard IAS 1 Darstellung des Abschlusses.
Der Fokus liegt auf einer klareren Strukturierung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), einer verbesserten Transparenz von Management-Kennzahlen sowie präzisen Vorgaben für die Kapitalflussrechnung. Durch diese Maßnahmen soll die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen gestärkt und der Aussagegehalt von Abschlüssen verbessert werden.
Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Gewinn- und Verlustrechnung. IFRS 18 sieht eine einheitliche Struktur vor, die klar abgegrenzte Ergebnisbereiche beinhaltet:
Das operative Ergebnis beinhaltet die Erträge und Aufwendungen, die zum eigentlichen Hauptgeschäftsfeld des Unternehmens dazugehören. Dazu zählen klassischerweise die Umsatzerlöse und operative Aufwendungen und Erträge.
Das Ergebnis aus Investitionstätigkeit umfasst Aufwendungen und Erträge, die nicht aus der operativen Tätigkeit stammen und auch nicht zur Finanzierungstätigkeit gehören. Dazu zählen beispielsweise Aufwendungen und Erträge aus Anteilen an assoziierten Unternehmen oder Mieteinnahmen aus Immobilien, die als Finanzanlagevermögen gehalten werden. Zusätzlich gehören auch Beteiligungserträge und Fair Value-Wertänderungen von nicht-operativen finanziellen Vermögenswerten dazu.
Das Ergebnis aus Finanzierungstätigkeit zeigt die Aufwendungen und Erträge, die mit der Aufnahme, Bereitstellung und Bedienung von Finanzmitteln zusammenhängen. Dazu gehören beispielsweise Zinsaufwendungen aus Finanzverbindlichkeiten (Bankdarlehen, Anleihen, Zinsanteil aus Leasingverbindlichkeiten, ...).
Ertragssteuern sind unter Anwendung von IAS 12 Ertragssteuern zu berücksichtigen und aufgegebene Geschäftsbereiche werden durch IFRS 5 Langfristige zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche geregelt.
Zwingend anzugeben ist die Zwischensumme Operatives Ergebnis und den Gewinn/Verlust vor Finanzierung und Ertragssteuern in der GuV.
Diese Struktur schafft mehr Transparenz für Investoren, Analysten und andere Stakeholder und erleichtert den Vergleich zwischen Unternehmen – insbesondere branchenübergreifend.
Zukünftig müssen Unternehmen sogenannte Management Performance Measures (MPMs), also vom Management definierte Leistungskennzahlen, offenlegen und erklären. Ein MPM definiert sich als Zwischensumme von Erträgen und Aufwendungen, die
Dazu gehört:
Dazu gehört nicht beispielsweise:
Dadurch wird die Nachvollziehbarkeit erhöht und verhindert, dass Unternehmen durch eigens definierte Kennzahlen ein verzerrtes Bild ihrer finanziellen Leistung vermitteln.
Mit Einführung von IFRS 18 und der sukzessiven Anpassung von IAS 7 entfällt das bisherige Wahlrecht zur Zuordnung von Zinsen und Dividenden in der Kapitalflussrechnung. Die Zuordnung ist nun eindeutig geregelt:
Diese Regelung sorgt für einheitlichere Kapitalflussrechnungen und verbessert die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen.
Bisher war Unternehmen vorgegeben, ihre Aufwendungen entweder nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren darzustellen. IFRS 18 lockert diese Regelung:
Das ermöglicht eine nuanciertere Darstellung der Kostenstruktur und verbessert die Aussagekraft des Abschlusses – insbesondere bei heterogenen Geschäftsmodellen.
Die Einführung von IFRS 18 ist weit mehr als eine rein formale Änderung – sie betrifft Kernbereiche Ihrer Berichterstattung und stellt Unternehmen vor neue Anforderungen.
Überprüfung und Anpassung interner Prozesse
Prüfen Sie Ihre Finanz- und Reportingprozesse auf IFRS-18-Kompatibilität. Dazu gehören unter anderem die Klassifikation von Geschäftsvorfällen, die Definition von MPMs und die Zuordnung von Cashflows.
Anpassung der Systeme und IT-Infrastruktur
Reporting- und Konsolidierungssysteme müssen auf die neuen Anforderungen vorbereitet werden. Frühzeitige Tests und Simulationen helfen, spätere Risiken zu minimieren.
Schulung der Mitarbeiter*innen
Ihr Finanzteam sollte mit den neuen Anforderungen vertraut sein. Investieren Sie frühzeitig in Trainings und interne Kommunikation.
Frühzeitige Anwendung nutzen
Die vorzeitige Anwendung von IFRS 18 ist erlaubt – und kann ein strategischer Vorteil sein, um Stakeholdern bereits vor 2027 verbesserte Transparenz zu bieten und sich optimal auf den Umstieg vorzubereiten.
IFRS 18 markiert einen bedeutenden Schritt in der Weiterentwicklung der internationalen Rechnungslegung. Die klare Strukturierung der GuV, die Offenlegung von Managementkennzahlen und die eindeutige Kapitalflusszuordnung machen Abschlüsse nicht nur verständlicher, sondern auch vergleichbarer.
Für Unternehmen bedeutet das: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um mit der Vorbereitung zu beginnen. Wer frühzeitig handelt, reduziert Risiken und nutzt Chancen – für eine transparente, moderne und zukunftssichere Finanzberichterstattung.
Wir stehen Ihnen gerne zur Seite – von der Analyse über die Umsetzung bis hin zur Schulung. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
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